Planung der Flussbestattung
Wunsch zur Flussbestattung zu Lebzeiten festhalten
Willenserklärung
Niemand denkt gerne an den eigenen Abschied, doch es gibt Dinge, die wir für unsere Liebsten rechtzeitig regeln können. Wenn Sie sich wünschen, dass Ihre letzte Reise auf dem Rhein stattfindet, ist es wichtig, diesen Wunsch frühzeitig schriftlich festzuhalten.
Nur so kann eine Flussbestattung in Rheinland-Pfalz nach dem neuen Bestattungsgesetz überhaupt ermöglicht werden. Dafür haben wir Ihnen ein einfaches Formular vorbereitet, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Auf Wunsch können Sie dieses Dokument direkt bei uns hinterlegen. So wissen wir genau, was Ihnen am Herzen liegt – und setzen es verlässlich um, wenn es so weit ist.
Mit dem Ausfüllen unserer Willenserklärung kommt selbstverständlich noch kein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande. Dieses Dokument dient nur der Dokumentation Ihres Wunsches nach einer Flussbestattung.
Bestattungsvorsorge
Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich würdevoll und individuell zu verabschieden, arbeiten wir von Rheinbestattung Mainz eng mit sämtlichen Bestattern zusammen.
Für eine umfassende Bestattungsvorsorge empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Bestatter des vertrauens zu wenden. Dort können Sie all Ihre Wünsche in Ruhe besprechen und dokumentieren lassen. Zudem erhalten Sie eine ausführliche Beratung zur finanziellen Absicherung der Bestattungskosten. Ob Sie bereits konkrete Vorstellungen haben oder sich zunächst unverbindlich informieren möchten – gemeinsam mit Ihrem Bestatter und Rheinbestattungen sorgen wir dafür, dass Ihre Wünsche respektiert und unkompliziert umgesetzt werden.
Häufig gestellte Fragen zur Flussbestattung
In diesem Bereich finden Sie Fragen, die uns rund um das Thema Flussbestattung häufig gestellt werden.
-
Welche Voraussetzungen müssen für eine Flussbestattung in Rheinland-Pfalz erfüllt sein?
schriftliche Vorsorgevollmacht (Willenserklärung)Gemäß § 11 Abs. 8 des Gesetzesentwurfs der Landesregierung zum Bestattungsgesetz (Drucksache 18/12058 vom 06.05.2025) muss die verstorbene Person ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben und zu Lebzeiten eine schriftliche Verfügung darüber verfasst haben, dass sie eine Flussbestattung wünscht und wer das sogenannte Totenfürsorgerecht für sie erhält.
Um dies sicherzustellen, bieten wir Ihnen im Bereich „Vorsorge“ einen entsprechenden Vordruck zum kostenlosen Download an. Diesen können wir für Sie im Rahmen einer Bestattungsvorsorge aufbewahren und so sicherstellen, dass Ihr Wunsch nach einer Flussbestattung umgesetzt werden kann.
-
Darf man die Urne einfach selbst im Rhein bestatten?
Nein, das ist ausdrücklich untersagt. Gemäß der Drucksache 18/12058 vom 06.05.2025 darf die Urne nicht vom Ufer, von Stegen oder von Brücken aus in den Fluss eingebracht werden. Eine Flussbestattung darf nur von Bestatterinnen und Bestattern durchgeführt werden. Zudem ist eine wasserrechtliche und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung erforderlich.
-
Wie ist der generelle Ablauf, wer kümmert sich um die Organisation
Sprechen Sie mit dem Bestatter Ihres Vertrauens und teilen Sie ihm mit, dass Sie eine Flussbestattung wünschen. Wir stimmen den gesamten Ablauf und die Terminplanung mit ihm ab. Falls Sie noch keinen Bestatter haben, können wir Ihnen auch auf Wunsch Bestattungsinstitute, mit denen wir zusammenarbeiten nennen.
-
Darf jede Urne für eine Flussbestattung verwendet werden?
Nein, auch das ist gesetzlich klar geregelt. Für eine Flussbestattung dürfen ausschließlich Zelluloseurnen verwendet werden, die sich innerhalb weniger Sekunden bzw. Minuten im Wasser auflösen. Seenurnen, die oftmals aus Anhydrit-Tonolith (ein stark getrockneter und wasserziehender Gips) bestehen, dürfen daher ausdrücklich nicht verwendet werden! Aber keine Sorge: Zelluloseurnen gibt es in vielen Farben, Formen und gestalterischen Variationen. Unter der Rubrik Ablauf & Kosten finden Sie eine Auswahl von zugelassenen Papierurnen. Oder lassen Sie sich hierzu auch gerne von Ihrem Bestatter beraten.
Sie finden Ihre Antwort nicht? Dann können Sie sich gerne jederzeit an den Bestatter Ihres Vertrauens wenden, dieser hat mit der Bestattungsart vielleicht schon Erfahrung und kann Sie hierzu ausführlich beraten. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, kann sich Ihr Bestattungsinstitut gerne an uns wenden.
Welcher Bestatter bietet Rheinbestattungen an?
Wir arbeiten mit folgenden Bestattern und Bestattungsinstituten bereits zusammen. Finden Sie Ihren Bestatter in der Nähe. Ihr gewünschter Bestatter ist bei uns nicht zu finden? Kein Problem , wir sind jedoch auch offen für die Zusammenarbeit mit weiteren Bestattern.
Bestattungsinstitut Veyhelmann
Heidesheimer Straße 55
55257 Budenheim
und
Rheinstraße 205
55218 Ingelheim am Rhein
